Panoramablick über Waldbröl ...die Stadt im Grünen
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Nutzung städtischer Sporteinrichtungen

Allgemeine Grundsätze

Rücknahme von Benutzungsgenehmigungen

Benutzungsentgelt

(Alle Preise in €.) Das Benutzungsentgelt ist unabhängig von tatsächlicher Nutzung zu zahlen, wenn die Stadtverwaltung nicht spätestens drei Tage vorher über Nichtinanspruchnahme benachrichtigt wurde. Auch terminliche oder räumliche Änderungen der beabsichtigten Nutzung sind innerhalb dieser Frist anzuzeigen.

Es werden nur Entgelte für die Stunden erhoben, in denen die Nutzung überwiegend durch Erwachsene erfolgt.

Trainings- und Übungsstunden Vereine im Landessportbund: – Sonstige Gruppen: 5,–/h pro Halleneinheit

 

 Dreifach-Halle ganz sonstige Turnhalle
Vereine im Landessportbund
50,– €
25,– €
Sonstige Gruppen
75,–€
37,– €

 

Bei privater/kommerzieller Nutzung sind

a) in der Nutscheidhalle 5% der Brutto-Eintrittsentgelte für 800 Personen, mindestens jedoch 250 € zu zahlen. (Berechnung bei Vorverkauf und Tageskasse je 400 Personen)
b) bei sonstigen Turnhallen pauschal 100,– € zu zahlen.

Sofern nicht ausdrücklich Selbstreinigung zugelassen wird, ist an Sonn- und Feiertage ein Zuschlag von 50,– € (Dreifachhalle) bzw. 25,– € (Turnhalle) zu zahlen.

 

Veranst. mit Bewirtung 25,– €
Gebrauch des Hallenschutzbodens 25,– €
Tribünen-Nutzung Nutscheidhale 50,– €
Sonderveranstaltungen (Karneval etc.) 200,– €
Separate Nutzung des Jugendraumes der Nutscheidhalle 50,– €


Die Verwaltung kann für die Nutzung mehrerer Einrichtungen einen Pauschalpreis festsetzen.
  

Rasenplatz im Sportzentrum

 Mindestbetrag
Vereine im Landessportbund50,– €
Sonstige Gruppen 100,– €
Privat/kommerziell 250,– €
Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld: 10,– €/ Tag 

 

Regelmäßig benutzende Vereine und Gruppen werden halbjährlich nachträglich entsprechend des Belegungsplanes zu den Entgelten herangezogen. Bei Einzelveranstaltungen wird das zu zahlende Entgelt durch Vorlage einer Entgeltrechnung erhoben. Der Bürgermeister kann bei Vorliegen besonderer Gründe die Benutzungsgebühren um bis zu 100% erlassen.

Schwimmhallen
  

Ordnungsvorschriften

Benutzung und Unterbringung von Geräten

Veranstaltungen

Haftung – Haftungsausschluß

Schlußbestimmung