
Wahlberechtigt zu dieser Wahl ist, wer am Wahltag
Im Gegensatz zu den übrigen Wahlen, bei denen die Wahlberechtigung an die Vollendung des 18. Lebensjahres anknüpft, wurde das Wahlalter seit der Kommunalwahl 1999 auf das vollendete 16. Lebensjahr abgesenkt, so dass nunmehr auch Sechzehnjährige als Erstwähler/innen ihre Stimme abgeben können.
Durch die Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 09. Oktober 2007, in Kraft getreten am 17. Oktober 2007, werden nunmehr alle Personen in das Wählerverzeichnis eingetragen, bei denen am 35. Tag vor der Wahl (Stichtag: 04.05.2008) feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Von Amts wegen sind nunmehr auch die Personen in das Wählerverzeichnis einzutragen, die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl (23.05.2008) zugezogen und bei der Meldebehörde als wahlberechtigt gemeldet sind.
Wer bis zum 18.05.2008 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich zwecks Klärung seines Wahlrechts spätestens bis zum 23.05.2008 mit dem Wahlbüro der Stadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer 14, in Verbindung setzen.
Gemäß § 46 c Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hat jeder Wähler eine Stimme. Als Bürgermeister ist derjenige Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.
Gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 c Abs. 3 KWahlG ist für das Wahlgebiet „Stadt Waldbröl“ nur ein Wahlbezirk „Stadt Waldbröl“ zu bilden; dieser Wahlbezirk ist in Stimmbezirke unterteilt.
Die Wählerinnen und Wähler erhalten einen Stimmzettel, auf dem sie ihre Stimme für einen der Bewerber abgeben können.
Die Stimmabgabe findet am Sonntag, dem 08. Juni 2008 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Ihren Stimmbezirk und das Wahllokal Ihres Stimmbezirks können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.