Am 08.06.2008 sind in Waldbröl Bürgermeisterwahlen

Wahlberechtigt zu dieser Wahl ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt;
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (Geburtsdatum 08.06.1992 oder früher),
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (23.05.2008)  die einzige oder die Hauptwohnung in der Stadt Waldbröl tatsächlich innehat und
  • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z.B. Wahlrechtsverlust infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland).

Im Gegensatz zu den übrigen Wahlen, bei denen die Wahlberechtigung an die Vollendung des 18. Lebensjahres anknüpft, wurde das Wahlalter seit der Kommunalwahl 1999 auf das vollendete 16.  Lebensjahr abgesenkt, so dass nunmehr auch Sechzehnjährige als Erstwähler/innen ihre Stimme abgeben können.

Durch die Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 09. Oktober 2007, in Kraft getreten am 17. Oktober 2007, werden nunmehr alle Personen in das Wählerverzeichnis eingetragen, bei denen am 35. Tag vor der Wahl (Stichtag: 04.05.2008) feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Von Amts wegen sind nunmehr auch die Personen in das Wählerverzeichnis einzutragen, die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl (23.05.2008) zugezogen und bei der Meldebehörde als wahlberechtigt gemeldet sind.

Wer bis zum 18.05.2008 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich zwecks Klärung seines Wahlrechts spätestens bis zum 23.05.2008 mit dem Wahlbüro der Stadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer 14,  in Verbindung setzen.

Wahlsystem

Gemäß § 46 c Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hat jeder Wähler eine Stimme. Als Bürgermeister ist derjenige Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

Gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 c Abs. 3 KWahlG ist für das Wahlgebiet „Stadt Waldbröl“ nur ein Wahlbezirk „Stadt Waldbröl“ zu bilden; dieser Wahlbezirk ist in Stimmbezirke unterteilt.

Die Wählerinnen und Wähler erhalten einen Stimmzettel, auf dem sie ihre Stimme für einen der Bewerber abgeben können.

Die Stimmabgabe findet am Sonntag, dem 08. Juni 2008 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.  Ihren Stimmbezirk und das Wahllokal Ihres Stimmbezirks können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.