In Waldbröl werden bislang die Kosten für die Regenwasserbeseitigung über den Verbrauch an Frischwasser berechnet (Frischwassermaßstab). Allerdings sollen jetzt Vorbereitungen getroffen werden, die Kosten für die Regenwasserbeseitigung zukünftig über eine von der Schmutzwassergebühr getrennte Regenwassergebühr abzurechnen. Grund dafür ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 18.12.2007, wonach die Abrechnung der Kosten für die Regenwasserbeseitigung über den einheitlichen Frischwassermaßstab unzulässig ist.
Die Einführung der getrennten Regenwassergebühr bedeutet nicht die Erhebung einer zusätzlichen „Regensteuer“. Lediglich die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und Regenwasser werden getrennt und damit gerechter aufgeteilt. Die Abwassergebühr bemisst sich zukünftig nach dem Frischwasserverbrauch (Schmutzwassergebühr) sowie nach den befestigten Flächen (Regenwassergebühr). Der Begriff Regenwasser wird hier stellvertretend für das gesamte Niederschlagswasser, also auch Schnee und Hagel verwendet.
In der Broschüre, die Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen können, erhalten Sie Informationen über die ersten Schritte zur Einführung der getrennten Regenwassergebühr.
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