Information zur Einführung der Niederschlagswassergebühr

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zu dem Thema Niederschlagswassergebühr, auch unter den Begriffen „gesplittete Gebühr“, „getrennte Gebühr“ und „Regensteuer“ bekannt, möchte das Abwasserwerk der Stadt Waldbröl Ihnen die folgenden Informationen  geben.

Bislang werden die Abwassergebühren in Waldbröl ausschließlich nach dem Wasserverbrauch der Haushalte berechnet. Diese Abrechnungsweise ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung des für das Land NRW zuständigen Oberverwaltungsgerichts für unzulässig erklärt worden. Die Vorgabe des Gerichts verlangt nun die Abrechnung auf zwei Arten:

  1. Für Schmutzwasser aus Haushalten und Gewerbe, das in den Kanal eingeleitet wird, wird nach wie vor nach dem verbrauchten Wasser berechnet, allerdings zu einem niedrigeren Preis als bisher, da die Kostenanteile für das Niederschlagswasser entfallen.
  2. Für Niederschlagswasser, das von Dachflächen und anderen befestigten Flächen (z.B. Fahrzeugabstellflächen, Grundstückseinfahrten, Hofflächen, Straßen, Zufahrts- und Zugangsflächen u.ä.) in den Kanal eingeleitet wird, wird die befestigte Fläche zugrunde gelegt.

Die Kostenverteilung zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser liegt bei annähernd 60 : 40.

Die Höhe der Niederschlagswassergebühr hängt von der Menge der befestigten Flächen ab. Die Vorermittlungen hierzu laufen. Nach deren Abschluss werden wir Erhebungsbögen versenden, in denen Sie aufgefordert werden (bei planmäßigem Ablauf voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni), die von uns vorermittelten Werte entweder zu bestätigen oder zu korrigieren.

Erst nach Auswertung des Rücklaufes wird eine genaue Gebührenkalkulation für die Niederschlagswassergebühr möglich sein. Grundsätzlich gilt, je mehr veranlagungsfähige Fläche desto geringer die Gebühr/qm.

 

Unter der Prämisse, dass die zukünftige Gebührenbelastung grundsätzlich von der Gestaltung des Einzelfalles abhängig sein wird, möchten wir anhand zweier Beispiele aufzeigen, wie die Gebühren der Zukunft sich gestalten werden.  

Beispiel 1:

5 Personen, Einfamilienhaus mit einer befestigten Dachfläche vom 100 qm, die in den Kanal eingeleitet werden, Vor dem Haus befestigte Fläche 25 qm, in den Kanal einleitend, neben dem Haus Autoabstellplatz 25 qm in den Kanal  einleitend, Fließrichtung des Niederschlagswassers zur Straße mit Regenwasserkanal (Straßeneinlauf)

Die gesamten Flächen, die in den Kanal einleiten betragen 150 qm. Der angenommene 5 Personenhaushalt hat gleichzeitig einen Wasserverbrauch = Schmutzwasseranfall von 200 cbm (40 cbm/Person). Gehen wir von der oben angenommenen Kostenverteilung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser von 60 : 40 aus, und angenommenen Gebühren für Schmutzwasser von etwa 4,75 €/cbm und einer Niederschlagswassergebühr von etwa 0,90 €/qm, ergibt sich folgende Rechnung:

Cbm 200 X 4,75 €/cbm = 950,-- €/Jahr

Qm   150 X 0,90 €/qm  = 135,-- €/Jahr

Gesamt                                    1.085,-- €/Jahr

Im Vergleich dazu stellt sich die heutige Gebührenbelastung bei einem Vollanschluss wie folgt dar:

Cbm 200 X 6,29 €/cbm = 1.258,-- €/Jahr

Bei einem Haushalt, der heute einen Teilanschluss hat und zukünftig von der Möglichkeit Gebrauch macht sein Regenwasser, falls von der Stadt ein Regenwasserkanal angeboten wird, in den Kanal abzuleiten beträgt die Belastung zukünftig ebenfalls 1.085,-- € (siehe oben) gegenüber heute:

Cbm 200 X 5,46 €/cbm = 1.092,-- €/Jahr

Beispiel 2:

Gewerbebetrieb mit einer befestigten Dachfläche vom 300 qm, die in den Kanal eingeleitet werden. Der Wasserverbrauch liegt bei 40 cbm. Zum Betrieb gehörende Parkfläche von 700 qm, die in den Kanal einleitet.

Berechnung mit Niederschlagswassergebühr:

Cbm    40 X 4,75 €/cbm = 190,00 €/Jahr

Qm 1.000 X 0,90 €/qm   = 900,00 €/Jahr

Gesamt                           1.090,00 €/Jahr

Heutige Gebührenbelastung:

Cbm      40 X 6,29 €/cbm = 251,60 €/Jahr

Der Gerechtigkeitsansatz des Oberverwaltungsgerichtes ist anhand der gezeigten Beispiele nachvollziehbar.

Da dem Abwasserwerk die genauen befestigten Flächengrößen noch nicht vorliegen, sind die obigen Berechnungen als Beispiel zu betrachten.

Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, den Sinn und Zweck der Neustrukturierung der Gebühr aufzuzeigen und die gegebenen Informationen dadurch zu einem größeren Verständnis für diese beitragen.  

Fragen zu dem Thema können Sie uns an stadtwerke(a)waldbroel.de senden oder direkt per Post an die Stadt Waldbröl, Abwasserwerk, Nümbrechter Str. 18-21, 51545 Waldbröl schicken. Wir sammeln diese Fragen und werden in der nächsten Stadtseite zu den am häufigsten gestellten Fragen Antworten geben.

Ihre Stadt Waldbröl
Abwasserwerk