Verunreinigungen durch Tiere

In der Vergangenheit haben sich wiederholt Bürger darüber beschwert, dass öffentliche Verkehrsflächen durch Tiere verunreinigt wurden. Die Stadt Waldbröl weist darauf hin, dass nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 derjenige, der auf Verkehrsflächen und in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, die durch diese Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen hat.

Die Stadt Waldbröl appelliert an alle Pferde- und Hundehalter, auch aus Rücksicht auf unsere Mitmenschen, diese Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Die Stadt Waldbröl wird in nächster Zeit Kontrollen durchführen und festgestellte Verstöße ahnden.