Der Oberbergische Kreis hat der Stadtverwaltung Waldbröl mitgeteilt, dass im Haushaltsplan 2010 des Oberbergischen Kreises Fördermittel für die oben genannten Vereine und Vereinigungen bereitgestellt sind. Gegenstand einer Förderung sollen nur eingetragene Vereine oder Vereinigungen sein, die organisatorisch einem eingetragenen Verein angeschlossen sind. Voraussetzung für eine Förderung ist die aktive Jugendarbeit im Kulturbereich, wie sie z.B. in Theater- und Spielgruppen bis hin zur Kinder- und Jugendarbeit in den Karnevalsvereinen zu finden ist.
Nicht förderungswürdig sind in diesem Zusammenhang Sportvereine, Schützenvereine und Einzelvorführungen in gemeinnützigen Vereinen. Weiterhin werden nur solche Vereine und Vereinigungen gefördert, die nicht bereits durch andere Maßnahmen eine Zuwendung in der Jugendarbeit erhalten, wie z.B. durch kirchliche Mittel, Fördervereine usw. Die Förderung selber bezieht sich auf die Anzahl der Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre, wobei die Mindestmitgliederzahl von Kindern und Jugendlichen ein einem Verein auf zehn festgesetzt ist.
Vereine und Vereinigungen, die die vorstehenden Förderkriterien erfüllen, werden gebeten, sich bei der Stadtverwaltung Waldbröl, Fachbereich I, Tel.: 85103, bis zum 30. Juli 2010 zu melden. Die Meldungen werden von dort aus zusammengefasst an den Oberbergischen Kreis weitergeleitet.