Seit dem Versand der Gebührenbescheide zur getrennten Abwassergebühr für Schmutz- und Regenwasser sind beim Abwasserwerk der Stadt Waldbröl zahlreiche Rückfragen von Bürgern eingegangen. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen...
Die Guthaben aus den Verbrauchsabrechungen 2008 und 2009 werden mit den neuen monatlichen Abschlägen verrechnet. Sollten uns Ihrerseits die Erlaubnis des Lastschrifteneinzuges vorliegen, werden solange keine Abbuchungen vorgenommen bis Ihr Guthaben verrechnet ist. Auf schriftlichen Antrag mit enthaltender Begründung wird Guthaben ausgezahlt.
Durch den Rat der Stadt Waldbröl vom 24.03.2010 wurde beschlossen, dass die Niederschlagswassergebühr rückwirkend zum 01.01.2008 eingeführt wird.
Weil das Oberverwaltungsgericht für NRW ein Urteil gefällt, welches die grundlegende Aussage trifft, dass Niederschlagswasser nicht über den Frischwassermaßstab abgerechnet werden darf, sondern Verursachergerecht. Hierbei werden die Quadratmeter befestigter Flächen laut Grundlagenbescheid zu Grunde gelegt.
Der Rat der Stadt Waldbröl mit Beschluss vom 24.03.2010.
Nein. Die Stadt ist abwasserbeseitigungspflichtig, darüber hinaus besteht Überlassungspflicht. Daher übt sie ihrerseits Anschluss- und Benutzungszwang aus, auch für Regenwasser (da wo Regenwasserkanal ihrerseits angeboten wird).
Nicht was die Höhe der Gebühr betrifft, jedoch gilt durch Urteil des OWG Münster (siehe oben), dass die gesplittete Gebühr NRW-weit veranlagt wird.
Bisher war es kompliziert. Die aktuelle Vorgehensweise dient der verursachergerechten Abrechnung und genaueren Nachvollziehbarkeit
Weil die Menge des Personals des Abwasserwerkes begrenzt ist.
Weil der extern vergebene Druckauftrag für die Bescheide zu spät verarbeitet worden ist. Vorgesehen war der Versand für den 07.08.2010 Wir entschuldigen uns hierfür. Sie erhalten in den nächsten 6 Wochen keine Mahnung.
Sie erhalten Ihre Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010 voraussichtlich Mitte Februar 2011. Das bedeutet für Sie 10/10 monatliche neue Abschläge.
Dies ist richtig. Wir gehen davon aus, dass Sie im laufenden Jahr den gleichen Wasserverbrauch haben wie im vorherigen. Das System errechnet sich den Rechnungsetrag automatisch, zieht Ihre geleisteten Fälligkeiten vom 01.04.2010 – 01.06.2010 von diesem Betrag ab und teilt den Restbetrag durch die restlichen 5 Fälligkeiten zum 20.08. – 01.12.2010.
Die Niederschlagswassergebühr war in den vorherigen Abschlägen nicht inbegriffen. Ihre gesamten m ² müssen auf die restlichen 5 Fälligkeitstermine verteilt werden: Bsp. 100 m² * 1,05 € = 105,00 € geteilt durch 5 Monate macht das eine monatliche Zahlung von 21,00 €. Im nächsten Jahr verteilt sich der Gesamtbetrag auf 10/10 Monate und verringert sich somit auf 10,00 €.