Absicht der Einziehung einer Teilfläche (Wendeschleife) der öffentlichen Straße >Industriestraße<

Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Waldbröl - Der Bürgermeister
Waldbröl, 05. Oktober 2005

  

Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 13.04.2005 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 im Bereich Industriestraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Lageplan schraffiert gekennzeichnete Teilfläche (Wendeschleife) der öffentlichen Straße „Industriestraße“, Gemarkung Waldbröl, Flur 60, Flurstück 52 einzuziehen, da diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat.

Nach § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV NRW S. 306), soll die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Straße bzw. Straßenteilfläche verfügen, wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
  

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Die Absicht, das in dem Lageplan gekennzeichnete Teilstück (Wendeschleife) der Industriestraße einzuziehen, wird hiermit nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

Das Original des Lageplanes, in dem das einzuziehende Teilstück der Industriestraße gekennzeichnet ist, liegt während der Einwendungsfrist (3 Monate nach Bekanntmachung) im Bauamt der Stadt Waldbröl, Rathaus-Nebengebäude, Zimmer 46, Nümbrechter Straße 18, 51545 Waldbröl während der normalen Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache
(Telefon 02291 – 85165) zur Einsicht bereit.

 

Gez.

Waffenschmidt
(Bürgermeister)