Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 13.04.2005 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) für die in den nachstehend abgedruckten Planausschnitten durch Umrandung gekennzeichneten Bereichen die Aufstellung der im Betreff genannten Bauleitpläne der Stadt Waldbröl beschlossen.
Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 13.04.2005 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die im Betreff genannten Bauleitpläne gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der vorbezeichneten Bauleitpläne und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden durch Aushang der Planentwürfe mit den schriftlichen Erläuterungen öffentlich dargelegt. Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 04.07.2005 bis einschl. 18.07.2005 montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Bauamt der Stadt Waldbröl, Zimmer 47, Nümbrechter Straße 18, 51545 Waldbröl.
Während der Aushangfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Schriftliche Stellungnahmen sind an den Bürgermeister, Nümbrechter Straße 18 –
21, 51545 Waldbröl, zu richten. Letzter Einsendetermin ist der 18.07.2005. Stellungnahmen können auch zur Niederschrift gegeben werden.
Die Entwürfe der v.g. Bauleitpläne werden zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Es besteht dann noch einmal die Gelegenheit Stellungnahmen abzugeben. Hiermit werden die Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Waldbröl, den 10.06.2005
Waffenschmidt, Bürgermeister