Hinweisbekanntmachung zur Veröffentlichungspflicht nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Nach § 17 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Er-richtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämp-fungsgesetz vom 16.12.2004) geben die Mitglieder des Rates der Stadt Waldbröl sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gemäß § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen. Die Anga-ben sind nach § 17 Satz 2 des Gesetzes in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Die-se Angaben liegen in der Zeit vom 19.12.2005 bis 31.01.2006 im Rathaus, Nümbrechter Straße 19, Hauptamt, Zimmer 13, zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waldbröl aus.

 


Waldbröl, 5.12.2005

Gez. Waffenschmidt, Bürgermeister