Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehend genannten Nachträge werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieses Beschlusses nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Waldbröl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift oder die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Waldbröl, 6.7.2005

 

Gez.

( Waffenschmidt )

Bürgermeister