Öffentliche Auslegung der 1. Ergänzungssatzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Rossenbach – Am Sängerheim

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 14.02.2005 die Aufstellung der 1. Ergänzungssatzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Rossenbach – Am Sängerheim beschlossen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Satzung ist in dem nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan gekennzeichnet. Gemäß § 35 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) wird der Satzungsentwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 26.09.2005 bis einschließlich 26.10.2005 montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Bauamt der Stadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 18, Zimmer 47, 51545 Waldbröl.
 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Bürgermeister der Stadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 18 – 21, 51545 Waldbröl, abgegeben werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
 
Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
 

Waldbröl, 31. Aug. 2005
Waffenschmidt, Bürgermeister