Öffentliche Auslegung von Satzungen nach §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

  • Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Feldstraße
  • Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hermesdorf im Bereich Bettinger Weg
  • 2. Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dickhausen im Bereich Rölefelder Straße 
  • 4. Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Baumen  

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 14.02.2005 die Aufstellung der Ergänzungssatzungen für den im Zusammen-hang bebauten Ortsteil Waldbröl im Bereich Feldstraße und für  den im Zusammenhang be-bauten Ortsteil Hermesdorf im Bereich Bettinger Weg beschlossen.
  

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.01.2005 die Aufstellung der 2. Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dickhausen im Bereich Rölefelder Straße beschlossen.
 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 29.03.2005 die Aufstellung der 4. Ergänzungssatzung für den im Zusammen-hang bebauten Ortsteil Baumen beschlossen.
 

Die Grenzen der räumlichen Geltungsbereiche der Satzungsentwürfe sind in den nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplänen durch Umrandung gekennzeichnet.
  

  
Gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) wer-den die Satzungsentwürfe mit den Begründungen für die Dauer eines Monats öffentlich aus-gelegt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom

26.09.2005 bis einschließlich 26.10.2005
montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Bauamt der Stadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 18, Zimmer 47, 51545 Waldbröl.


Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Bürgermeister der Stadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 18-21, 51545 Waldbröl, abgegeben werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.


Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Die öffentliche Auslegung der Satzungsentwürfe wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 31. Aug. 2005
Waffenschmidt, Bürgermeister