Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wurden bisher bei den Städten und Gemeinden eingereicht, die die Voraussetzungen für eine Befreiung überprüften und dann an die Gebühreneinzugszentrale ( GEZ ) weiterleiteten.
Mit Inkrafttreten des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages wurde eine Erleichterung des Verfahrens erreicht. Die Befreiungstatbestände sind nunmehr im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt. Damit entfallen die entsprechenden Befreiungsverordnungen der Länder.
Ab 01.06.2005 sind daher die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht unmittelbar an die GEZ zu richten. Eine Prüfung durch die Städte und Gemeinden erfolgt nicht mehr. Anträge sind, soweit noch vorhanden, im Rathaus erhältlich.