Sie können bei uns eine amtliche Beglaubigung erhalten, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist, oder die Abschrift bzw. Kopie zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigt wird.
Öffentliche Beglaubigungen (z.B. Erlöschen einer Schuld oder Schuldanerkenntnis, Scheidungsurteile) können nur von einem Notar oder beim Amtsgericht vorgenommen werden.
Deutsche Personenstandsurkunden werden jeweils von dem Standesamt beglaubigt, welches das Original ausgestellt hat.
Benötigte Unterlagen | Ausweisdokument, Dokumente oder Schriftstücke (im Original und in Kopie), welche beglaubigt bzw. bei denen die Unterschrift beglaubigt werden soll. |
Kosten | Die Verwaltungsgebühr beträgt: Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei, wenn ein entsprechendes Schreiben des Rententrägers vorgelegt wird. |
Anschrift | Nümbrechter Str. 21 |
Telefon | 02291 - 85 134 |
Ansprechpartner | Bürgerbüro |
Gebäude / Zimmer | Hauptgebäude / 3 |