Sie sind Privatperson und benötigen ein Führungszeugnis z.B. für einen neuen Arbeitsplatz? Voraussetzungen sind:
Sollte eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bestellt sein, so kann der Antrag auch von dieser Person gestellt werden.
Sie (ggf. Ihre gesetzliche Vertretung) können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Dritten - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen.
In Ausnahmefällen können Sie auch einen formlosen Antrag stellen mit amtlich oder notariell beglaubigter Unterschrift. Die Verwaltungsgebühr von 13 Euro muss bei uns eingegangen sein. Zur Bestätigung Ihrer Einzahlung übersenden Sie uns bitte bei Bareinzahlung den Einzahlungsbeleg mit Kassenaufdruck, bei einer Überweisung die Kopie des Kontoauszuges.
Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:
Das Führungszeugnis wird nach Beantragung beim Bürgerbüro der Stadt Waldbröl direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.
Für die Arbeit mit Kindern benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis. Hierzu ist bei Beantragung ein Nachweis Ihres (ggf. künftigen) Arbeitgebers vorzulegen. Das erweiterte Führungszeugnis wird nach Beantragung beim Bürgerbüro der Stadt Waldbröl direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.
Das Führungszeugnis wird nach Beantragung beim Bürgerbüro der Stadt Waldbröl direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an die von Ihnen genannte Behörde übersandt.
Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen ist bei Antragstellung unbedingt der Verwendungszweck anzugeben.
Wenn Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses an eine Behörde selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun.
Persönliches Erscheinen ist erforderlich, es kann aber auch eine schriftlich bevollmächtigte Person beauftragt werden.
Für die Arbeit mit Kindern benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis. Hierzu ist bei Beantragung ein Nachweis der Behörde vorzulegen. Das erweiterte Führungszeugnis wird nach Beantragung beim Bürgerbüro der Stadt Waldbröl direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an die Behörde gesandt.
Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen ist bei Antragstellung unbedingt der Verwendungszweck anzugeben.
Wenn Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses an eine Behörde selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun.
Persönliches Erscheinen ist erforderlich, es kann aber auch eine schriftlich bevollmächtigte Person beauftragt werden.
Benötigte Unterlagen |
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Kosten | Die Verwaltungsgebühr beträgt 13 € |
Anschrift | Nümbrechter Str. 21 |
Telefon | 02291 - 85 134 |
Ansprechpartner | Bürgerbüro |
Gebäude / Zimmer | Hauptgebäude / 3 |