Kinder unter 12 Jahren benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass (früher: Kinderausweis). Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Der Kinerreisepass ist ab dem Ausstellungsdatum 6 Jahre gültig und kann längstens bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres ausgestellt bzw. verlängert werden.
Der frühere Kinderausweis wird seit dem 01.01.06 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert.
Welche Staaten einen Kinderreisepass anerkennen und wo in jedem Fall ein Reisepass benötigt wird, erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Botschaften der Länder. Wir weisen darauf hin, dass sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können.
Der Antrag kann bei der Meldebehörde abgeholt werden.
Benötigte Unterlagen | • Geburtsurkunde |
Kosten | Die Verwaltungsgebühr beträgt 13 € |
Anschrift | Nümbrechter Str. 21 |
Telefon | 02291 - 85 134 |
Ansprechpartner | Bürgerbüro |
Gebäude / Zimmer | Hauptgebäude / 3 |