Als Halter eines Hundes, der mindestens 40 cm groß ist (Widderristhöhe) oder aber mindestens 20 kg schwer ist sind Sie gemäß Landeshundegesetz verpflichtet, die Haltung des Hundes (unabhängig von der Anmeldung zur Hundesteuer) anzumelden.
Benötigte Unterlagen | Ausweisdokumente, Nachweis der Haftpflichtversicherung, Sachkundenachweis, Mikro-Chip, Führungszeugnis |
Kosten | Es entstehen Ihnen keine Kosten. |
Anschrift | Nümbrechter Str. 21 |
Telefon | 02291 - 85 136 |
Ansprechpartner | Herr Wirths |
Gebäude / Zimmer | Ordnungsamtsgebäude / 35 |