Bei Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich. Welche Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel gelten, können Sie bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfahren.
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahre ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
In der Regel dauert die Bearbeitung 6 Wochen. Kann ein Reisepass vorraussichtlich nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass, im Expressverfahren (Expresspass) zu beantragen. Kann auch ein Peisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass auszustellen. Der vorl. Reisepass ist ein Jahr gültig.
Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen.
Benötigte Unterlagen | • Identitätsnachweis (alter Reisepass oder gültiger Personalausweis) |
Kosten | Die Verwaltungsgebühr beträgt für Personen ab 24 Jahren 59 € für Personen unter 24 Jahren 37,50 €. |
Anschrift | Nümbrechter Str. 21 |
Telefon | 02291 - 85 134 |
Ansprechpartner | Bürgerbüro |
Gebäude / Zimmer | Hauptgebäude / 3; |