Die Marktstadt Waldbröl gibt bekannt:
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Marktgelände“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
I. Aufstellung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Marktgelände“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung von Planungsrecht für das Projekt „Markt und Mehr“. Das genannte Projekt ist Bestandteil des vom Rat der Marktstadt Waldbröl beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) „Waldbröl 2030“ und soll die Region in Bezug auf Kultur, soziokulturelle Begegnung und Tourismus stärken.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 beschlossen, dass diese Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird (siehe § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
II. Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 17.09.2025 beschlossen, gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 17.09.2025 die Veröffentlichung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Marktgelände“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Veröffentlichung des Planentwurfs mit der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29. September 2025 bis einschl. 03. November 2025
auf der Internetseite www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/
Die einzelnen Bestandteile des Verfahrens und diese Bekanntmachung sind dort als PDF-Dateien verfügbar.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum
- montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@waldbroel.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachungsanordnung:
Die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 26.07.2023 zur Aufstellung und des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 17.09.2025 zur Beteiligung der Öffentlichkeit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Marktgelände“ der Marktstadt Waldbröl werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Waldbröl, den 24.09.2025
Weber, Bürgermeisterin
