4. Änderungsbeschluss zum beschleunigten Zusammenlegungsverfahren „Chance Natur II“

4. Änderungsbeschluss zum beschleunigten Zusammenlegungsverfahren „Chance Natur II“

4. Änderungsbeschluss zum beschleunigten Zusammenlegungsverfahren „Chance Natur II“

Die Bezirksregierung Köln hat im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren „Chance Natur II“ einen 4. Änderungsbeschluss gefasst. Der Beschluss betrifft die Änderung des Zusammenlegungsgebietes durch den Ausschluss einzelner Flurstücke im Gebiet der Gemeinde Windeck.

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Veröffentlicht am Montag, 23.02.2026