5. Ergänzung der Satzung Waldbröl-Niedergeilenkausen im Bereich „Kostengarten“

5. Ergänzung der Satzung Waldbröl-Niedergeilenkausen im Bereich „Kostengarten“

Freitag, 13.01.2023

5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Niedergeilenkausen im Bereich „Kostengarten“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 27.11.2019 die Aufstellung der 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl- Niedergeilenkausen im Bereich „Kostengarten“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorgenannten Satzungsentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Mit dieser Satzung sollen nordwestlich der Straße „Kostengarten“ in „Niedergeilenkausen“ Teile der bisherigen Außenbereichsgrundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 45, Flurstücke Nr. 77, 78, 108/76 und 109/76 mit einer Größe von ca. 2.613 m² in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Dadurch entsteht Planungsrecht für die Errichtung von drei Wohnhäusern.

Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs und der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726), in der Zeit vom

23. Januar 2023 bis einschl. 23. Februar 2023

montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen insbesondere schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@waldbroel.de) vorgebracht werden. Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.waldbroel.de/stadtverwaltung-politik/bauleitplanung/

zugänglich.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 27.11.2019 zur 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl- Niedergeilenkausen sowie deren öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 10.01.2023
Weber, Bürgermeisterin