Die Marktstadt Waldbröl gibt bekannt:
55. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl – „Isengartener Berg“
Bebauungsplan Nr. 116 der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl – „Isengartener Berg“
I. Aufstellung
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl – „Isengartener Berg“ beschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 02.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl – „Isengartener Berg“ beschlossen.
Die Geltungsbereiche der Bauleitpläne sind in den nachstehenden unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplänen durch Umrandung gekennzeichnet.

55. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl – „Isengartener Berg“

Bebauungsplan Nr. 116 der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl – „Isengartener Berg“
Mit diesen Bauleitplänen, die im Parallelverfahren aufgestellt werden, sollen Bauflächen für den innerörtlichen Bedarf an Wohnungsbau im Bereich von Waldbröl planungsrechtlich abgesichert werden. Auf der Fläche im rückwärtigen Bereich des „Ritter-Simon-Weges“ sollen neue Wohnbauflächen für sieben Wohngebäude entstehen, welche das Angebot an freistehenden Wohngebäuden erweitern. Die Grundstücksgrößen sind mit einer Größe zwischen ca. 900 m² und ca. 1.200 m² geplant. Die innergebietliche Erschließung erfolgt, ausgehend vom „Ritter-Simon-Weg“, durch eine öffentliche Verkehrsfläche mit Wendeanlage.
II. Unterrichtung und Äußerung der Öffentlichkeit
Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die im Betreff genannten Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit vom
7. Juli 2025 bis einschl. 11. August 2025
auf der Internetseite www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/ informieren. Die einzelnen Bestandteile der Verfahren und diese Bekanntmachung sind dort als PDF-Dateien verfügbar. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Zusätzlich werden die Entwürfe der Bauleitpläne im genannten Zeitraum
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl vorgehalten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@waldbroel.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Stellungnahmen sind bis zum 11. August 2025 abzugeben.
Die Entwürfe der v. g. Bauleitpläne werden zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht. Es besteht dann noch einmal die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Beschluss des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 25.06.2025 über die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl – „Isengartener Berg“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 02.09.2024 über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl – „Isengartener Berg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beschlüsse des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 25.06.2025 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu den v. g. Bauleitplänen werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Waldbröl, den 01.07.2025
Weber, Bürgermeisterin