7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“ im Bereich „Friedrich-Engels-Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Wappen Marktstadt Waldbröl

7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“ im Bereich „Friedrich-Engels-Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Freitag, 27.06.2025

Die Marktstadt Waldbröl gibt bekannt:

7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Friedrich-Engels-Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

I. Aufstellung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 02.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Friedrich-Engels-Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Absicherung eines gewerblichen Neubauvorhabens. Geplant ist der Entfall einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der Zweckbestimmung als Rad-, Geh und/ oder Bewirtschaftungsweg, eine Anpassung der Baugrenzen, der Entfall und die Neufestlegung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, die Kennzeichnung unterirdischer Versorgungsleitungen und die Sicherstellung von deren Zugänglichkeit durch einen Schutzstreifen sowie eine Aktualisierung der Zonen im Änderungsbereich. Zudem ist eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Bauweise im Bereich der unterirdischen Leitung vorgesehen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 59, Flurstücke 293, 350, 351 sowie 353.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 02.09.2024 beschlossen, dass diese Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird (siehe § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

II. Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 beschlossen, gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 die Veröffentlichung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Friedrich-Engels-Straße“ im Internet gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Veröffentlichung des Planentwurfs mit der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

30. Juni 2025 bis einschl. 11. August 2025

auf der Internetseite www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/

Die einzelnen Bestandteile des Verfahrens und diese Bekanntmachung sind dort als PDF-Dateien verfügbar.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum

  • montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@waldbroel.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 02.09.2024 zur Aufstellung und vom 23.06.2025 zur Beteiligung der Öffentlichkeit der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Friedrich-Engels-Straße“ werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 24.06.2025
Weber, Bürgermeisterin