7. Nachtrag vom 14.05.2025 zur Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl vom 09.02.2011

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7. Nachtrag vom 14.05.2025 zur Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl vom 09.02.2011

Montag, 26.05.2025

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in seiner aktuellen Fassung hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14.05.2025 folgenden 7. Nachtrag vom 14.05.2025 zur Hauptsatzung beschlossen:

§ 1

§ 17 Absatz 1 der Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl erhält folgende Fassung:

§ 17

(1)  Öffentliche Bekanntmachungen der Marktstadt Waldbröl, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet unter www.waldbroel.de, soweit gesetzlich nicht etwas Anderes bestimmt ist. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse im „Lokal- Anzeiger“ hingewiesen. Abweichend hiervon erfolgen öffentliche Bekanntmachungen nach dem BauGB im „Lokal-Anzeiger“. Nachrichtlich werden diese öffentlichen Bekanntmachungen im Internet auf der Internetseite „www.waldbroel.de“ bereitgestellt.

§ 2

Dieser 7. Nachtrag vom 14.05.2025 zur Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl vom 09.02.2011 tritt mit dem Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

 Der vorstehende 7. Nachtrag vom 14.05.2025 zur Hauptsatzung der Marktstadt Waldbröl vom 09.02.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird gemäß § 2 Abs. 3 der Bekanntmachungsverordnung vom 26.08.1999 in der aktuellen Fassung bestätigt, dass der Wortlaut der v.s. öffentlichen Bekanntmachung mit dem Ratsbeschluss übereinstimmt und nach § 2 Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung verfahren worden ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  • eine vorgeschriebene      Genehmigung      fehlt      oder      ein      vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
  • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Marktstadt Waldbröl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Waldbröl, den 14.05.2025

 

Larissa Weber

Bürgermeisterin