Die Marktstadt Waldbröl gibt bekannt:
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 13 Erholungsgebiet „In der Freiheit“ der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
I. Aufstellung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 13 Erholungsgebiet „In der Freiheit“ der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Ziel der Aufhebung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Rettungswache in direkter Nähe des Kreiskrankenhauses. Die bisherige planungsrechtliche Steuerung soll in Gänze entfallen und die Fläche in den unbeplanten Innenbereich überführt werden. Die künftige städtebauliche Beurteilung des Gebietes soll nach § 34 BauGB erfolgen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 beschlossen, dass die Aufhebung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt (siehe § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Der Geltungsbereich des vorgenannten Aufhebungsplans ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
II. Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 beschlossen, gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 die Veröffentlichung der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 13 Erholungsgebiet „In der Freiheit“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Veröffentlichung des Aufhebungsplans mit der Begründung hierzu erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
6. Oktober 2025 bis einschl. 10. November 2025
auf der Internetseite www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/
Die einzelnen Bestandteile des Verfahrens und diese Bekanntmachung sind dort als PDF-Dateien verfügbar.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum
- montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Str. 19, Zimmer B 1.20, 51545 Waldbröl öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@waldbroel.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Marktstadt Waldbröl. Das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt werden.
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachungsanordnung:
Die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 16.09.2025 zu der Aufstellung und der Beteiligung der Öffentlichkeit der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 13 Erholungsgebiet „In der Freiheit“ der Marktstadt Waldbröl werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Waldbröl, den 30.09.2025
Weber, Bürgermeisterin
