Bebauungsplan Nr. 31 „Denkmalstraße“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Bebauungsplan Nr. 31 „Denkmalstraße“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Freitag, 16.12.2022

Aufstellung

 Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Denkmalstraße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der im Plangebiet liegenden unbebauten Grundstücke aufgestellt.

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschlossen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bauleitplanentwurfs ist im nachstehend unmaßstäblich verkleinerten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Beschlüsse des Rates der Marktstadt Waldbröl vom 07.12.2022 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Denkmalstraße“ der Marktstadt Waldbröl werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Waldbröl, den 12.12.2022
Weber, Bürgermeisterin