Die Verbandsversammlung des Abfall- Sammel- und Transportverbandes Oberberg (ASTO) hat in ihrer Sitzung am 10.04.2025 gemäß § 20 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) den III. Nachtrag zur Zweckverbandssatzung des ASTO vom 11.10.2014 beschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung des III. Nachtrags gemäß § 20 Abs. 4 GkG NRW i.V.m. § 11 Abs. 1 GkG NRW einschließlich der Bekanntmachungsanordnung mit Datum vom 27.05.2025 wurde durch den Landrat des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Kommunalaufsicht) gemäß § 22 der Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises in der folgenden Tageszeitung am 28.06.2025 vollzogen:
- Oberbergische Volkszeitung
Ebenfalls im Volltext wurde der III. Nachtrag am 28.06.2025 in folgenden Tageszeitungen veröffentlicht:
- Kölner Stadtanzeiger, Lokalausgabe Oberbergischer Anzeiger
- Kölnische Rundschau, Lokalausgabe Bergische Landeszeitung
Die Hinweisbekanntmachungen sind am 28.06.2025 in folgenden Tageszeitungen erfolgt:
- Rheinische Post, Lokalausgabe Bergische Morgenpost
- Remscheider Generalanzeiger, Lokalausgaben Hückeswagen und Radevormwald
Auf die öffentliche Bekanntmachung wird gemäß § 20 Abs. 4 GkG NRW i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 GkG NRW hingewiesen.
Waldbröl, 24.07.2025
In Vertretung
gez.
(Anja Brauer)
Stadtkämmerin
