Einreichung von Wahlvorschlägen

Briefwahl

Einreichung von Wahlvorschlägen

Freitag, 07.03.2025

Gemäß §§ 24 und 75b Absatz 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) – in der derzeit gültigen Fassung – fordere ich hiermit zur
Einreichung von Wahlvorschlägen
– für die Wahl des Rates der Marktstadt Waldbröl in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten
– für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl auf.
Wahlvorschläge hierfür sind gemäß § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nord- rhein-Westfalen, (KWahlG) – in der derzeit gültigen Fassung,
bis spätestens 07.07.2025, 18.00 Uhr (gesetzliche Ausschlussfrist)
bei der Wahlleiterin der Marktstadt Waldbröl, Wahlamt, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl einzureichen.

 

PDF-Dokument zum Download:

Bekanntmachung Einreichung Wahlvorschlaege