Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Marktstadt Waldbröl am 14.09.2025

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Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Marktstadt Waldbröl am 14.09.2025

Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Ratswahl festgestellt hat, wird dieses gem. § 35 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. § 63 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.

Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl

  • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 02.11.2025, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Waldbröl, den 02.10.2025
Wahlleiterin
Gez.
Brauer

Veröffentlicht am Donnerstag, 02.10.2025