Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75a der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
| Wahlberechtigte | 15.538 |
| Wähler/innen | 7.874 |
| Ungültige Stimmen | 119 |
| Gültige Stimmen | 7.755 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
| Bewerber/in (Name) Geburtsjahr, Geburtsort Name/n der Partei/en oder Wählergruppe/n, Kennwort |
PLZ, Wohnort |
Stimmen |
| 1. Weber, Larissa 1978, Leninpol Einzelbewerberin |
51545 Waldbröl info@larissa-weber.de |
6.887/868 (Ja/Nein) |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Mehrheit der Wahlberechtigten für den/die Bewerber/in gestimmt haben und dieser/diese damit gewählt ist.
Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 02.11.2025, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Waldbröl, den 02.10.2025
Wahlleiterin
Gez.
Brauer
