Die nachstehend bezeichneten Dokumente werden hiermit gemäß § 10 I Nr. 1 LZG NRW öffentlich zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
1. Behörde, für die zugestellt wird:
Marktstadt Waldbröl
Die Bürgermeisterin
Fachbereich V – Steuern und Finanzen
Nümbrechter Str. 19
51545 Waldbröl
2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten:
Firma
Bau Celtic GmbH
Schladerner Str. 29
51545 Waldbröl
3. Bezeichnung und Aktenzeichen:
Bescheide vom 26./30.09.2025, Kassenzeichen 2000.2001.2407
4. Die Dokumente können im Rathaus der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, Zimmer A05, während der Dienstzeiten montags bis freitags vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr von dem Empfänger oder einem Bevollmächtigten gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt oder eingesehen werden.
5. Die Bescheide gelten zwei Wochen nach der Bekanntmachung als zugestellt.
Waldbröl, 13.11.2025
Marktstadt Waldbröl
(Weber )
Bürgermeisterin
