Einziehung des öffentlichen Parkplatzes an der L 339 im Bereich des ehemaligen Campingparks an der Klus

Einziehung des öffentlichen Parkplatzes an der L 339 im Bereich des ehemaligen Campingparks an der Klus

Einziehung des öffentlichen Parkplatzes an der L 339 im Bereich des ehemaligen Campingparks an der Klus

Einziehungsverfügung

Gemäß § 7 Abs. 1 und 2 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am 17.09.2025 beschlossen, den öffentlichen Parkplatz an der L 339 im Bereich des ehemaligen Campingparks an der Klus, Gemarkung Hermesdorf, Flur 26, Teil aus Flurstück 49, einzuziehen.

Die Fläche des Parkplatzes, die eingezogen wird, ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

Um Gelegenheit Einwendungen zu erheben, wurde die Absicht, den Parkplatz an der L 339 einzuziehen am 23./24.05.2025 im Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht. In der Zeit vom 26.05.2025 bis einschließlich 26.08.2025 hat im Bauamt der Marktstadt Waldbröl ein Lageplan, in dem die einzuziehende Fläche des Parkplatzes gekennzeichnet war, zur Einsicht bereit gelegen. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung des Parkplatzes, wurden nicht erhoben.

Die Einziehung des Parkplatzes an der L 339 im Bereich des ehemaligen Campingparks an der Klus, Gemarkung Hermesdorf, Flur 26, Teil aus Flurstück 49, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Einziehung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Mit der Einziehung entfallen gemäß § 7 Abs. 7 StrWG NW der Gemeingebrauch nach § 14 StrWG NW, der Straßenanliegergebrauch und die widerruflichen Sondernutzungen nach §§ 18 ff. StrWG NW.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Einziehungsverfügung können Sie vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln binnen eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Klage erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligen eine Ausfertigung erhalten können.

Die Klage kann auch in elektronischer Form eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden.

Waldbröl, den 23. September 2025
Gez.
Weber
Bürgermeisterin

 

Veröffentlicht am Freitag, 26.09.2025