Förderung von kleineren denkmalpflegerischen Maßnahmen

Förderung von kleineren denkmalpflegerischen Maßnahmen

Förderung von kleineren denkmalpflegerischen Maßnahmen

Im Jahr 2026 stehen für Denkmaleigentümer*innen der Marktstadt Waldbröl Mittel zur Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen. Insgesamt beträgt das Budget in diesem Jahr 7.500 Euro.

Förderfähig sind Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eingetragenen Baudenkmälern. Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen wie bspw. energetische sowie technische Ertüchtigungen oder die Erneuerung von Heizungs- und/ oder Elektroanlagen.

Anträge können schriftlich bis zum 30. September 2026 bei der „Unteren Denkmalbehörde“ postalisch oder per E-Mail gestellt werden: sabrina.mueller@waldbroel.de.

Dem Antrag müssen eine Maßnahmenbeschreibung sowie ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Zusätzlich ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, diese muss parallel beantragt werden.

Die Vergabe der Fördersumme erfolgt nach dem Windhundprinzip. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die geförderten Maßnahmen müssen bis zum 30. November 2026 abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis und die Schlussrechnung sind ebenfalls bis zum 30. November 2026 einzureichen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt bis Ende Februar 2027.

Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich gerne an die „Untere Denkmalbehörde“ per E-Mail: sabrina.mueller@waldbroel.de oder telefonisch unter: 02291 / 85 185.

Veröffentlicht am Freitag, 10.07.2026