Freihaltung der Straßen für den Winterdienst

Freihaltung der Straßen für den Winterdienst

Freihaltung der Straßen für den Winterdienst

Mit Beginn der Wintermonate weist die Marktstadt Waldbröl auf die Bedeutung freier und ausreichend breiter Fahrbahnen für einen reibungslosen Winterdienst hin. Damit Schnee und Eis schnell sowie effizient geräumt werden können, ist es erforderlich, dass den Einsatzfahrzeugen eine ausreichende Fahrbahnbreite zur Verfügung steht.

Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie Anwohnerinnen und Anwohner werden daher gebeten, insbesondere in engen Straßen die gesetzlich vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern einzuhalten.

Nur unter diesen Voraussetzungen kann sichergestellt werden, dass nicht nur der Winterdienst, sondern auch Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ungehindert passieren können.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Parken auf Gehwegen keine zulässige Alternative darstellt. Das Parken auf Gehwegen ist gesetzlich verboten und stellt eine Gefährdung für Fußgängerinnen und Fußgänger dar, insbesondere für Kinder, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen. Zudem wird dadurch der Winterdienst behindert, was zu vermeidbaren Verzögerungen bei der Schnee- und Eisbeseitigung führen kann.

Die Marktstadt Waldbröl bittet um Verständnis und Mithilfe, um die Verkehrssicherheit während der Winterzeit für alle zu gewährleisten.

Veröffentlicht am Freitag, 23.01.2026
Kategorien: Allgemein