Grundsteuerreform

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im vergangenen Jahr haben wir Sie über die Auswirkungen der Grundsteuerreform informiert. Für das Jahr 2026 hat der Rat nun einen einheitlichen Hebesatz für Wohn- und Nichtwohngrundstücke beschlossen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das die zuvor geplanten differenzierten Hebesätze als rechtswidrig bewertet hat. Um Rechtssicherheit zu schaffen, war eine Anpassung der Satzung erforderlich.

Wichtig bleibt: Für die Stadtkasse entstehen dadurch keine zusätzlichen Einnahmen, auch wenn der neue einheitliche Hebesatz möglicherweise einen anderen Eindruck vermittelt. Die Veränderungen bei der individuellen Steuerhöhe ergeben sich weiterhin aus den vom Land Nordrhein-Westfalen festgesetzten Messbeträgen und den neu bewerteten Grundstücken und Gebäuden.

Auch wenn diese Grundsteuerreform nicht von der Stadt entschieden wurde, ist es uns wichtig, transparent zu informieren und für Sie ansprechbar zu bleiben.

Herzliche Grüße
Ihre Bürgermeisterin

Larissa Weber

Fragenkatalog Grundsteuer 2026

Symbolbild: Steuerberechnung mit Taschenrechner und Unterlagen

Aktuelles zur Grundsteuerreform