Hinweisbekanntmachung: Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen

Hinweisbekanntmachung: Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen

Hinweisbekanntmachung: Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen

Hinweisbekanntmachung

Veröffentlichung nach § 7 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG).

Die Mitglieder des Rates der Marktstadt Waldbröl sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger geben gegenüber der Bürgermeisterin und die Bürgermeisterin gegenüber dem Leiter der Aufsichtsbehörde schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen (§7 Satz 2 KorruptionsbekämpfungsbG).

Hierzu liegt eine Zusammenstellung der Angaben in der Zeit vom 08.06.2026 bis 03.07.2026 im alten Rathaus, Nümbrechter Straße 19, Fachbereich I, Zimmer A 1.1, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Waldbröl, den 27.5.2026

Gez.: Weber

Bürgermeisterin

Veröffentlicht am Mittwoch, 27.05.2026