- Ihre bereits erhaltene Wahlbenachrichtigung bleibt weiterhin gültig. Eine neue Wahlbenachrichtigung wird nicht versendet!
- Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung mehr besitzen, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Ein Personalausweis, Reisepass oder gültiger Identitätsausweis genügt zur Identifikation im Wahllokal.
- Die Wahllokale sind identisch mit denen der Kommunalwahl am 14. September 2025.
- Alle Wählerinnen und Wähler, die im Wahlscheinantrag bereits angegeben haben, dass sie zur Stichwahl ebenfalls per Briefwahl teilnehmen möchten, erhalten automatisch neue Briefwahlunterlagen. Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich.
Information zur Stichwahl des Landrats am 28.09.2025
Veröffentlicht am Dienstag, 16.09.2025
Kategorien: Kommunalwahl 2025 | Öffentliche Bekanntmachung
