Informationen zur Grundsteuer B

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Informationen zur Grundsteuer B

Aufgrund eines neuen Gerichtsurteils ist die Stadt Waldbröl ab dem Jahr 2026 gezwungen, für die Grundsteuer B einen einheitlichen Hebesatz festzusetzen. Eine Unterscheidung zwischen Wohnen und Nichtwohnen (differenzierte Hebesätze) ist dann rechtlich nicht mehr zulässig. Die Steuereinnahmen, die die Stadt Waldbröl insgesamt einnimmt, bleiben in den Jahren 2024 bis 2026 in allen Jahren unverändert.

Grundsteuer B 2024
(vor der Grundsteuerreform)
2025 (Grundsteuerreform) 2026
Hebesätze 815 / 1309 v.H. 925 v.H.
Aufkommen 4,9 Mio. € 4,9 Mio. € 4,9 Mio. €

 

Durch den künftig einheitlichen Hebesatz ergibt sich tendenziell eine Entlastung für Gewerbetreibende.

Eine höhere Grundsteuer, wie in einigen anderen Kommunen geplant bzw. beschlossen, konnte durch eine sparsame Haushaltsführung vermieden werden.

Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 werden den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern am 16. Februar 2026 zugesandt.

Veröffentlicht am Donnerstag, 05.02.2026