Sicherheit geht vor – Cannabiskonsum- und Waffenverbot auf dem Waldbröler Stadtfest
Das Waldbröler Stadtfest lockt Jahr für Jahr tausende Besucherinnen und Besucher an – darunter auch viele Familien mit Kindern und Jugendlichen. Um die Sicherheit aller Festgäste zu gewährleisten, weist die Marktstadt Waldbröl auf wichtige gesetzliche Regelungen hin, die während der Veranstaltung besondere Bedeutung haben:
Kein Cannabiskonsum im Veranstaltungsbereich
Nach dem neuen Cannabisgesetz (KCanG) ist der Konsum von Cannabis in der Nähe von Minderjährigen ausdrücklich verboten. Bereits eine räumliche Nähe – wie sie bei großen Veranstaltungen wie dem Stadtfest nicht vermeidbar ist – reicht aus, damit das Gesetz greift. Wer dennoch konsumiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.
Da auf dem Stadtfest zahlreiche Kinder und Jugendliche unterwegs sind, ist ein regelkonformer Konsum dort nicht möglich. Das Rauchverbot gilt daher im gesamten Veranstaltungsbereich.
Keine Waffen oder gefährliche Gegenstände auf dem Festgelände
Auch das Mitführen von Waffen und Messern ist auf öffentlichen Festen gesetzlich untersagt – das regelt das Waffengesetz (§§ 42, 42a WaffG). Wer dagegen verstößt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Festbesucher – insbesondere bei dichtem Gedränge oder in Konfliktsituationen.
Ein Verstoß kann empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen:
Das Mitführen verbotener Waffen auf dem Stadtfest ist eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Das Mitführen bestimmter Messer, Anscheinswaffen oder Schlagwaffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Als „Mitführen“ gilt dabei bereits das Tragen in Taschen oder Kleidung – also überall dort, wo ein schneller Zugriff möglich ist.
Unsere Bitte an alle Besucherinnen und Besucher:
Verzichten Sie auf das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen und den Konsum von Cannabis auf dem Veranstaltungsgelände. Wer sich nicht an diese Regelungen hält, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
So sorgen wir gemeinsam für ein sicheres, friedliches und familienfreundliches Stadtfest.
Ihre
Marktstadt Waldbröl