IV. Nachtrag zur Satzung des Jugendbeirates der Marktstadt Waldbröl

IV. Nachtrag zur Satzung des Jugendbeirates der Marktstadt Waldbröl

IV. Nachtrag zur Satzung des Jugendbeirates der Marktstadt Waldbröl

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2026 den IV. Nachtrag zur Satzung des Jugendbeirates beschlossen.

Mit dem Nachtrag werden unter anderem die Zusammensetzung und Wahl des Jugendbeirates, die Wahlzeit sowie die Nachbesetzung ausscheidender Mitglieder neu geregelt. Außerdem erhält der Jugendbeirat künftig je Schuljahr ein Budget in Höhe von 1.000 Euro zur freien eigenverantwortlichen Verfügung.

Der IV. Nachtrag tritt am Tag nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Den vollständigen Wortlaut finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument:

Veröffentlicht am Montag, 20.07.2026