Öffentliche Bekanntmachung: 2. Nachtrag zur Satzung über Aufwandsentschädigungen der Freiwilligen Feuerwehr

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Öffentliche Bekanntmachung: 2. Nachtrag zur Satzung über Aufwandsentschädigungen der Freiwilligen Feuerwehr

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2026 den 2. Nachtrag zur Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalles, des Auslagenersatzes und der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen.

Mit dieser Änderung werden insbesondere die Regelungen zur Aufwandsentschädigung für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr angepasst und weiter konkretisiert. Der Nachtrag tritt zum 1. Februar 2026 in Kraft.

Die vollständige Bekanntmachung mit allen rechtlichen Grundlagen und detaillierten Regelungen steht Ihnen als PDF-Dokument zur Einsicht zur Verfügung:

Veröffentlicht am Mittwoch, 04.02.2026