Die Marktstadt Waldbröl macht gemäß § 23 Abs. 5 Denkmalschutzgesetz NRW die Eintragung des Bodendenkmals „Mittelalterliche bis neuzeitliche Hohlwege Nutscheidstraße, Abschnitt Waldbröl“ in die Bodendenkmalliste öffentlich bekannt.
Die Eintragung des Bodendenkmals „Mittelalterliche bis neuzeitliche Hohlwege Nutscheidstraße, Abschnitt Waldbröl“ in die Bodendenkmalliste der Marktstadt Waldbröl ist am 18.09.2025 unter der Denkmallistennummer 4 erfolgt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß § 23 Abs. 5 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW).
Die vollständige öffentliche Bekanntmachung einschließlich Anlage und Kartendarstellungen steht nachfolgend als PDF-Datei zur Verfügung:
