Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung des Parkplatzes an der L 339 im Bereich des ehemaligen Campingparks an der Klus

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Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung des Parkplatzes an der L 339 im Bereich des ehemaligen Campingparks an der Klus

Freitag, 23.05.2025

Öffentliche Bekanntmachung

über die Absicht zur Einziehung des Parkplatzes an der L 339 im Bereich des ehemaligen Campingparks an der Klus

 

Die Marktstadt Waldbröl beabsichtigt den Parkplatz an der L339 entlang des ehemaligen Campingparks an der Klus nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW einzuziehen. Der Parkplatz entlang der L339 ist im neuen Bebauungsplan 101 A „Rollsportpark Klus“ nicht mehr als öffentlicher Parkplatz ausgewiesen. Der Bebauungsplan 101 A weist nur noch die Fläche des Rollsportparks aus.

Im Hinblick auf die künftige Nutzung des Geländes an der Klus als Rollsportspark sind bauordnungsrechtlich Stellplätze nachzuweisen. Aufgrund der topographischen Lage ist der Nachweis der erforderlichen Stellplätze nur auf dem bisherigen öffentlichen Parkplatz entlang der L 339 möglich. Des Weiteren ist eine Verlegung des Rad-Gehweges auf der bisherigen Parkplatzfläche vorgesehen.

Der Rat der Markstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 26.03.2025 beschlossen, das Einziehungsverfahren für den Parkplatz an der L339 entlang des ehemaligen Campingparks an der Klus einzuleiten und die Absicht zur Einziehung öffentlich bekannt zu machen.

Um Gelegenheit zu Einwendungen geben, wird die beabsichtigte Einziehung des Parkplatzes an der L339 entlang des ehemaligen Campingparks an der Klus nach § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) öffentlich bekannt gemacht. Ein Flurkartenausschnitt, auf dem die einzuziehende Parkplatzfläche gekennzeichnet ist, liegt im Bauamt der Marktstadt Waldbröl, Zimmer B 1.26, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, während der Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache (Telefon 02291 – 85165) zur Einsichtnahme bereit.

Einwendungen gegen die Absicht den Parkplatz an der L339 entlang des ehemaligen Campingparks an der Klus einzuziehen, können innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III – Bauen, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden.

 

Marktstadt Waldbröl, 19.05.2025

Die Bürgermeisterin

 

Weber

 

Zum Download als PDF-Datei: Lageplan_Parkplatz_Klus