Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung einer Teilfläche eines Wirtschaftsweges in Waldbröl-Bech

Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung einer Teilfläche eines Wirtschaftsweges in Waldbröl-Bech

Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung einer Teilfläche eines Wirtschaftsweges in Waldbröl-Bech

Öffentliche Bekanntmachung

über die Absicht zur Einleitung des Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 40, Flurstück 91, südlich der Ortschaft Bech

Die Marktstadt Waldbröl beabsichtigt, für eine Teilfläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 40, Flurstück 91 zwischen dem Weg Flur 40, Flurstück 89 und dem Weg Flur 40, Flurstück 90  südlich der Ortschaft Bech das Einziehungsverfahren durchzuführen und anschließend zu veräußern.

Der vorgenannte Weg 91 ist im Umlegungsverfahren ”B.95 Bladersbach” mit der Zweckwidmung “Wirtschaftsweg” ausgewiesen. Die Teilfläche des Wirtschaftsweges, deren Einziehung beabsichtigt ist, ist in dem anliegenden Flurkartenausschnitt farblich gekennzeichnet. Die Flurkarte im Original kann während der üblichen Öffnungszeiten und nach Terminabsprache im Bauamt der Marktstadt Waldbröl, Neubau, Zimmer B 1.26, Nümbrechter Straße 21, 51545 Waldbröl, eingesehen werden.

Es besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung der Wegeteilfläche vorzubringen. Diese können schriftlich oder zur Niederschrift bei vorgenannter Stelle in der Zeit vom 03.08.2026 bis 03.09.2026 erhoben werden.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird der Stadtrat über die eventuell vorgebrachten Einwendungen beraten und entscheiden.

Marktstadt Waldbröl, den 23.07.2026
In Vertretung
gez.
Anja Brauer
Stadtkämmerin

Veröffentlicht am Freitag, 31.07.2026