Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung verschiedener Straßen und Wege in Waldbröl

Wappen Marktstadt Waldbröl

Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung verschiedener Straßen und Wege in Waldbröl

Freitag, 04.07.2025

Es ist beabsichtigt, die nachfolgenden Straßen und Wege einzuziehen und anschließend dem öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen zu widmen. Die Straßen und Wege werden in den verschiedenen Flurbereinigungsverfahren und Umlegungsverfahren mit der Zweckwidmung Wirtschaftsweg ausgewiesen. Eine förmliche Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW ist bisher nicht erfolgt bzw. kann nicht nachgewiesen werden. Aufgrund ihrer Verkehrs- und Erschließungsfunktion und der Tatsache, dass diese Straßen und Wege bereits als öffentliche Straßen genutzt werden, ist nach der beabsichtigten Einziehung eine förmliche Widmung für den öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW erforderlich.

1. Amselweg,
Gemarkung Hermesdorf, Flur 63, Flurstück 62 und 409,
Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück 250

2. Finkenweg,
Gemarkung Hermesdorf, Flur 63, Flurstück 408
Gemarkung Hermesdorf, Flur 63, Flurstück 63
Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück 50 teilweise

3. Isengarten,
Gemarkung Waldbröl, Flur 18, Flurstück 76

4. Meisenweg,
Gemarkung Hermesdorf, Flur 63, Flurstück 49

5. Am Weiher,
Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstück 318

6. Boxberg,
Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstück 311 teilweise
ab der Einmündung Fontaneweg/Am Weiher in südliche Richtung bis zur hinteren Grenze des Weges Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstück 317

7. Fontaneweg,
Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstück 414 und 415

8. Gerhard-Hauptmann-Straße,
Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstück 85

9. Paul-Keller-Weg,
Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstück 308

10. Im Schönblick,
Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück 34

Die Wirtschaftswege, deren Einziehung beabsichtigt ist, sind in den anliegenden Flurkartenausschnitten schraffiert gekennzeichnet.

Um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben, werden die beabsichtigen Einziehungen hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Einwendungen können in der Zeit vom

07.07.2025 bis einschließlich 07.08.2025

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, Neubau, Zimmer B 1.26 erhoben werden.

Die Originale der Flurkartenausschnitte, können während der Einwendungsfrist im Bauamt der Marktstadt Waldbröl, Bürgerdorf am Alsberg, Neubau, Zimmer B1.26, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache (Telefon 02291 – 85165) eingesehen werden.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird über die eventuell vorgebrachten Einwendungen der Stadtrat beraten und entscheiden.

Marktstadt Waldbröl, den 1. Juli 2025
Die Bürgermeisterin

Weber