Öffentliche Bekanntmachung über die beabsichtigte Teileinziehung der Goethestraße

Öffentliche Bekanntmachung über die beabsichtigte Teileinziehung der Goethestraße

Öffentliche Bekanntmachung über die beabsichtigte Teileinziehung der Goethestraße

Öffentliche Bekanntmachung

über die beabsichtigte Teileinziehung der Goethestraße nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW

Gemäß dem Erlass zur Einrichtung von Schulstraßen in NRW wurde in einem fast einjährigen Verkehrsversuch in Waldbröl die Goethestraße auf einem Teilstück auf bestimmte Benutzungsarten beschränkt.

Der Verkehrsversuch hat sich bewährt und das Teilstück der Goethestraße ab der hinteren Grenze der Einmündung des Roseggerweges bis zum Höhenweg soll nachträglich als sogenannte Schulstraße eingerichtet und dauerhaft auf bestimmte Benutzungsarten zum Schulbeginn und zum Schulende beschränkt werden.

Die Widmung der Goethestraße ab der hinteren Grenze der Einmündung des Roseggerweges bis zum Höhenweg soll dauerhaft an Schultagen (außerhalb der Ferien in NRW) montags – freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie in der Zeit von 12.30 Uhr bis 15.45 Uhr auf bestimmte Benutzungsarten beschränkt werden.

Die Benutzung soll auf den Fuß- und Radverkehr, die Benutzung mit Krafträdern, Kraftfahrzeugen mit Ausnahmegenehmigung, Lieferverkehr sowie die Zufahrten zu den Grundstücken Goethestraße 3 bis 5 beschränkt werden.

Für die dauerhafte Benutzungsbeschränkung ist eine Teileinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) erforderlich. Die Teileinziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls.

Um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben, wird die beabsichtigte Teileinziehung der Goethestraße nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW öffentlich bekannt gemacht. Ein Plan, aus dem die Lage der betroffenen Fläche ersichtlich ist, ist dieser Veröffentlichung angefügt.

Flurkartenauszug zur beabsichtigten Teileinziehung der Goethestraße (PDF)

Die Einwendungen können in der Zeit vom

27.07.2026 bis einschließlich 27.10.2026

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III – Bauen, Zimmer B 1.26, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, zu den Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminabsprache (Telefon 02291 85165) erhoben werden.

Die Einziehungsunterlagen können während der dreimonatigen Einwendungsfrist im Bauamt der Marktstadt Waldbröl, Fachbereich III – Bauen, Zimmer B 1.26, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, eingesehen werden.

Waldbröl, 20.07.2026
In Vertretung
gez.
Brauer
Stadtkämmerin

Veröffentlicht am Freitag, 24.07.2026