Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Marktstadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2026

Finanzen

Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Marktstadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2026

Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der derzeit gültigen Fassung, wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Marktstadt Waldbröl für das Haushaltsjahr 2026 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Er kann zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Rathaus (Zimmer A 0.1) und darüber hinaus im Internet unter www.waldbroel.de/haushaltsplan eingesehen werden.

Bis zum Ablauf des 28.11.2025 können Einwohner oder Abgabepflichtige der Marktstadt Waldbröl bei der Stadtverwaltung, Rathaus, Nümbrechter Str. 19, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder im Rathaus (Zimmer A 0.1), zur Niederschrift erklären.

Waldbröl, 06.11.2025
gez.
( W e b e r )

 

Veröffentlicht am Freitag, 07.11.2025