Abbruch von Gebäuden

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Abbruch von Gebäuden

Beschreibung

Genehmigungsverfahren zum Abbruch von Gebäuden.

Für die Genehmigungsverfahren ist in der Regel das Kreisbauamt oder in zweiter Instanz der Fachbereich Bauen zuständig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson