Abmeldung eines Wohnsitzes

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Waldbröl aufgeben und einen neuen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen, ist keine Abmeldung erforderlich. Sie müssen sich dann lediglich an ihrem neuen Wohnort anmelden.

Nur wenn Sie bisher einen Wohnsitz in Waldbröl haben und künftig Ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen, ist eine Abmeldung erforderlich.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Waldbröl haben und einen Nebenwohnsitz abmelden möchten, ist ebenfalls das Bürgerbüro der Marktstadt Waldbröl zuständig.

Wenn Sie einen Nebenwohnsitz in Waldbröl abmelden möchten, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt oder Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes.

Es fallen keine Gebühren an.

Wenn Sie möchten, können Sie die benötigten Formulare schon vorab ausdrucken, ausfüllen und mitbringen. Sie erhalten diese aber auch vor Ort im Bürgerbüro.

Marktstadt Waldbröl
Nümbrechter Str. 19
51545 Waldbröl

Bürgerdorf am Alsberg
Neubau, Erdgeschoss

Z

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.